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BUCHHALTUNG UND STEUERBERATUNG

Lizenzierte Buchhalter, Steuerberater und Finanzanalytiker garantieren Ihnen aktuelle und gründliche Informationen, die für Sie eine große Unterstützung bei Geschäftsentschließungen sind. 

Wir sind für unsere Kunden in zwei Büros in Posen (Poznań) verfügbar. Auf Wunsch unserer Kunden können wir einen von unseren Arbeitern zur Arbeit in einem Firmensitz, die von uns bedient wird, delegieren.

In unseren Firmensitzen empfangen wir Überprüfungen von Staatsbehörden.

Was uns von anderen auszeichnet:

Die Buchhaltungsbedienung führen wir für über 100 polnische und ausländische Unternehmen durch. Wir haben eine langjährige Erfahrung, dank deren wir verschiedene Branchen und ihre Spezifikationen kennen. 

Wir sprechen folgende Fremdsprachen, wie: Englisch, Deutsch, Spanisch, Russisch, dank dessen wir ausländische Kapitalgeber und polnische Niederlassungen von ausländischen Unternehmen bedienen.

Wir stehen Innen gerne zur ständigen Verfügung – also wir unternehmen eine Zusammenarbeit mit neuen Firmen während des ganzen Umsatzjahres und in jeder Entwicklungsetappe Ihres Unternehmens.

Indem wir Rechnungsbücher unseres Kunden führen, teilen wir Ihnen über laufende Informationen mit, die eine Vermögenslage und Wertentwicklung betreffen. Jeden Kunden sichern wir einen individuellen Berater, dessen Hauptaufgabe ist, die effektivsten Lösungen aus der Kundenperspektive auszusuchen.

Wir sind ein Referenzbuchaltungsbüro des Enova 365 Programms.

Finanzrechnungswesen und Steuerüberprüfungsbedienung

Im Rahmen von Finanzrechnungswesen leisten wir für einen Kunden auch folgende:

  • Rechnungsbücherführung
  • Abrechnungen und steuerrechtliche Rechnungslegung (Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer)
  • Rechnungslegungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Steuer zur Vornahme von zivilrechtlichen Handlungen, des Haupt-Statistikamtes, der Nationalbank Polens
  • Buchhaltung der US-GAAP (Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten) und der IFRS (Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen)
  • Datenaktualisierung eines Kunden im Finanzamt und in anderen Steuer-Institutionen
  • Anfertigung des Jahresabschlusses
  • Untersuchungsbedienung des Jahresabschlusses
  • Überprüfungsbedienung, die während der Vertragsdauer durchgeführt werden

Wir halten einen festen Kontakt mit dem Kunden und beraten im Bereich von optimalen Steuerlösungen. Auf Wunsch unseres Kunden können wir einen von unseren Arbeitern zur Arbeit in seinem Firmensitz delegieren. Jede Steuerüberprüfung wird von uns und bei uns bedient!

Verwaltungsrechnungswesen - Berichte

Eine Anstellung von hochqualifizierten Spezialisten in kleinen und mittelgroßen Unternehmen wird häufig ökonomisch unbegründet und ein Beratungs- und Hilfebedürfnis tritt in jeder Firma auf.

Indem der Kunde aus unseren Leistungen benutzt, kann er einen Hilfebereich an seine aktuellen Bedürfnissen, darunter auch Kosten, anpassen.

Einen sehr großen Wert legen wir zu einer richtigen Einführung des Verwaltungsrechnungswesens, was mit dem Kunden übereinstimmend ist.

In einer Grundvariante schlagen wir Ihnen Sätze von Berichten vor, die auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Spanisch und Russisch ausgefertigt werden können:

  • Ausfertigung der Profilberichte von MPK- und MPZ-Firmen
  • Ausfertigung der monatlichen Rechnung von Geldmittelflüssen
  • Ausfertigung der Grundmarktanalyse (Liquiditätsgrade, Strukturen von Aktiva und Passiva, Rentabilität)
  • Ausfertigung der wöchentlichen Zusammenstellungen von Rechnungsbeträgen und Verbindlichkeiten nach Zahlungsfristen (Altersstruktur der Forderungen)

Im Rahmen von Verwaltungsrechnungswesen bilden wir auch Teil- Vollbudgets eines Unternehmens,
Außerdem kontrollieren wir und berichten über ihre Durchführung.

Wir halten einen festen Kontakt mit dem Kunden und beraten ihm im Bereich von optimalen Steuerlösungen in jeder Etappe von Geschäftsentschließungen.

Eine Rechnungslegung und Berichte können wir auch für solche Kunden, die selbst Rechnungsbücher führen, durchführen.

Elektronisches Bankgeschäft (Online-Banking)

Fast jedes Unternehmen benutzt schon Online-Banking. Wenn ein Kunde Outsourcing bzw. Auslagerung in der Buchhaltung benutzt, entlässt er seine Mitarbeiter und bringt seine Dokumente nach außen hervor, deshalb sind wir im Stande auch eine Bezahlungsbedienung von Verbindlichkeiten – Banküberweisungen – übernehmen.  Wir führen Online-Zahlungsaufträge für Vertragspartner eines Kunden ein. Der Kunde dagegen führt allein Zahlungen durch, indem er über Reihenfolge und Terminsendung von Überweisungen entscheidet. Auf Wunsch unseres Kunden nehmen wir auch eine volle Verantwortung für Auftragsdurchführungen – insgesamt mit ihren Sendungen.

Buchhaltung von Projekten im Rahmen der EU

Der Erfolg eines durchgeführten EU-Projektes hängt sowohl von der Richtigkeit eines Geschäftsunterfangens als auch von der richtigen Abrechnungsführung eines Projektes ab.

Indem wir vielseitige Erfahrungen als Auftragsbearbeiter und Bediener von überprüften Inspektoren haben, bieten wir unseren Kunden eine Buch- und Projektdokumentationsführung an, die terminliche und komplette Erhaltung von beantragten Zuwendungsbeträgen versichert.

Verrechnungspreise

Wir bearbeiten ganze erforderliche Dokumentation (Vorschriftenerforderlich) für eine Preisbegründung, die von den Parteien verwendet werden. Diese Dokumentation kann im Laufe von 7 Tagen entsprechenden Finanzbehörden (vorschriftsgemäß) nicht vorgelegt werden, wenn sie nicht regelmäßig vorbereitet ist. Die Folgen einer nicht ausreichenden Begründung von Verrechnungspreisen und einer entsprechenden Dokumentationsmangel können zu einer Nichtanerkennung von Steuerkosten oder zu einer Berechnung von Steuereinkommen aufgrund gebührenfreier Leistungen (oder nur teilweise entgeltlicher) und zu einer Unterschiedsbesteuerung zwischen einem früher bewiesenen Einkommen und diesem von Steuerbehörden bestimmten Einkommen in Höhe von 50% einer Sanktionssumme führen.

Projekte im Bereich von Verrechnungspreisen, die für unsere Kunden durchgeführt werden, umfassen vor allem folgende Tätigkeiten:

  • Beratung im Bereich von Verrechnungspreisgestaltung, Steuer- und Finanzplanung;
  • Geschäftsschätzung zwischen Parteien, Überprüfung und Festlegung eines Marktstandes von Verrechnungspreisen;
  • Analysenstufe von Lizenzgebühren;
  • Transferschätzung von immateriellen und rechtlichen Gütern;
  • Dienstanalyse innerhalb der Gruppe und der Kostenstruktur, die Lohnberechnungsgrundlage sind;
  • Dokumentationsüberprüfung, die Nutzenerhaltung von Dienstleistungen innerhalb der Gruppe bestätigen;
  • Dokumentationsbearbeitung gemäß Art. 9a des Körperschaftsteuergesetzes;
  • Dokumentationsbewertung, die vom Kunden vorbereitet wurde;
  • Hilfe bei Bewertungserhaltung von Steuerbehörden im Bereich der festgelegten Berechnungsmethodik von Verrechnungspreisen nach Artikel 14a der Steuerordnung.

Wir halten einen festen Kontakt mit dem Kunden und beraten ihm im Bereich von optimalen Steuerlösungen.

Buchhaltungs- und Steuerüberwachung beim Kunden

Wenn der Kunde mit der Arbeit und Organisierung seiner Finanzabteilung zufrieden ist und nur Zweifel daran hat, ob Steuerabrechnungen richtig sind, schlagen wir Ihm eine ständige Buchhaltungs- und Steuerüberwachung und eine Überprüfung von Steuer- und Rechnungsbüchern „auf Wunsch" vor. Diese Dienstleistung ist sowohl für kleine als auch für große Unternehmen, in denen eine Anstellung eines Buchhalters hohe Kosten im Verhältnis zu Bedürfnissen eines Unternehmens generieren würde, geeignet. Unsere Leistung füllt diese Lücke und außerdem versichert den Kunden die Sicherheit dank einer DRD-Versicherungspolice aufgrund der Dienstleistungsausführung, was wegen unvorhergesehener und schnell veränderter Umstände und wegen erhöhtes Risikos einer Fehlerbegehung für den Kunden sehr günstig ist.

Im Rahmen der Buchhaltungs- und Steuerüberwachung üben wir folgende aus:

  • Überprüfung von Rechnungsbüchern
  • Überprüfung und Ausfertigung von aktuellen Steuererklärungen und Innenberichten;
  • Mündliche Informationserteilung und Erklärungen im Bereich vom Bilanz- und Steuerrecht;
  • Überwachung über eine Ausfertigung der Jahresabschlüsse und Steuerabrechnungen.

Wir halten einen festen Kontakt mit dem Kunden und beraten in jeder Etappe von Steuerentscheidungen.

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